Pflegegrad 3

Die Leistungen mit Pflegegrad 3 sind umfangreich und setzen sich folgendermaßen zusammen: Pflegegeld: 545 Euro pro Monat (bei der häuslichen Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte) Pflegesachleistungen: 1.363 Euro pro Monat (bei der professionellen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst)

Was bekommt Pflegende Angehörige beim Pflegegrad 3?

Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 hat gewöhnlich entweder Anspruch auf monatlich 1.363 Euro Sachleistungen für professionelle Pflege durch einen Pflegedienst oder auf das volle Pflegegeld von 545 Euro bei alleiniger Pflege durch Angehörige oder Freunde.

Voraussetzungen für die Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 hat zur Voraussetzung, dass der Gutachter mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA), dem neuen Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, ermittelt. Es geht um den Grad der Selbstständigkeit. Alle Betroffenen des Pflegegrades 3 ohne Beeinträchtigung der Alltagskompetenz sind in der Lage, Gefahren zu erkennen und ein Telefon zu bedienen. Sie können über mehrere Stunden alleine in der Wohnung gelassen werden.

 

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