Pflegegrad 1 Informationen in Überblick
Pflegegrad 1 Geldleistung für Angehörigen
Pflegegrad 1 ist der Pflegegrad mit den geringsten Beeinträchtigungen bei den Betroffenen und ist der niedrigste Pflegegrad auf der fünfstufigen Skala. Mit Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann. Eine leichte Einschränkung reicht für den Pflegegrad 1 bereits aus. Das kann sein, dass ein Patient Hilfe beim Einkaufen, Ankleiden oder bei der Körperpflege benötigt. Wenn ein Mensch Probleme beim Aufstehen, Hinsetzen, oder Treppensteigen hat, kann er Pflegegrad 1 beantragen.
Darf man mit Pflegegrad 1 trotzdem Arbeiten ?